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Berechnungsbeispiel Erschließungsbeitrag


Anlage 1 zum Beitragsbescheid vom

Nachweisung über die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes und der Verteilungsfaktoren für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage gemäß Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Straße:
Teil

von:
bis:

Die Beitragspflicht entstand gemäß § 133 Absatz 2 Baugesetzbuch mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Jahre 1997.

Berechnung

Ermittlung des beitragsfähigen Herstellungsaufwandes
Kosten der Maßnahme:
1.035.607,74 EUR

abzgl. des nicht beitragsfähigen Aufwandes:
510.906,78 EUR


beitragsfähiger Aufwand:
524.700,96 EUR

Der beitragsfähige Herstellungsaufwand ist entstanden für:
Gehweg
300.575,06 EUR
Parkflächen
139.278,75 EUR
Verkehrsgrün
81.421,49 EUR
Beleuchtung
3.425,66 EUR

beitragsfähiger Herstellungsaufwand:
524.700,96 EUR


Zinsaufwand:
31.622,44 EUR

556.323,40 EUR

abzüglich 10% Anteil der Stadt
(§ 4 der Satzung):
55.632,34 EUR

Insgesamt ergibt sich somit ein zu verteilender beitragsfähiger Erschließungsaufwand von:
500.691,06 EUR

Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die erschlossenen Grundstücke gemäß § 5 Erschließungsbeitragssatzung


Aufwand:
(siehe oben)
modifizierte Grundstücksflächen
=
Beitragssatz


500.691,06 EUR:
233.235,25 qm
=
2,1467 EUR/qm


Grundstücksbezogene Berechnung siehe Rückseite (Anlage 2)

Die Rechnungsunterlagen sowie die Pläne zur Verteilung des Aufwandes auf die angrenzenden Grundstücke können bei dem / der im Bescheid genannten Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Weitere Fragen werden gerne anhand der konkreten Unterlagen beantwortet.


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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Abrechnung von Anliegerbeiträgen" finden Sie hier beantwortet!

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18. Mai 2012 | 06:00 Uhr

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