Abrechnung von Anliegerbeiträgen
Es werden drei Beitragsarten vom Bauverwaltungsamt erhoben:
- gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung
- gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
- gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Kanalanschlussbeitragssatzung
Auf Antrag kann - unter detaillierter Darlegung der finanziellen Verhältnisse - die ratenweise Zahlung der Beitragsforderung mit einer Verzinsung der Forderung eingeräumt werden.
Hier gelangen Sie direkt zum Formular Antrag auf Zahlungserleichterung.
Hier gelangen Sie direkt zum Formular Antrag auf Zahlungserleichterung.
Sind für mein Grundstück schon Anliegerbeiträge gezahlt worden?
Antragsformular "Anliegerbescheinigung über gezahlte Er-
schließungs- und Ka-
nalanschlussbeiträge"
Eine gebührenpflichtige Anliegerbescheinigung gibt Ihnen Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe Anliegerbeiträge gezahlt wurden oder ob noch künftige Abrechnungen erfolgen.
Informationen zu Einwendungen / Klageverfahren.
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet!


