Anliegerbescheinigung
über Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge
Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen.Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Auf Wunsch können Sie dieses Antragsformular verwenden.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen.
Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
circa 14 Tage
Was ist zu bezahlen?
38 Euro für eine Straßenfront
20 Euro für jede weitere Front, in besonderen Fällen (ergänzende Angaben/Recherchen) für eine Front bis maximal 50 Euro
Bei Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.
20 Euro für jede weitere Front, in besonderen Fällen (ergänzende Angaben/Recherchen) für eine Front bis maximal 50 Euro
Bei Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Do 7.30-16.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-96638, 89-96634, 89-96626 |
| Telefax 0211 | 89-29080 |
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bauverwaltungsamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauverwaltungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Anliegerbeiträge |
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Abt. Anliegerbeiträge |

