Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung
Sowohl der Erwerb von Grundstücken, die für den Bau von Straßen benötigt werden, als auch die Rückübereignung von Flächen, die nicht mehr als Straße genutzt werden, an angrenzende Grundstückseigentümer fallen in den Bereich "Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung".
Ob ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht und ob ein bestimmtes Grundstück davon betroffen ist, können Sie beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Düsseldorf erfragen.
Auskünfte über aktuelle Planungen hinsichtlich der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke erteilt das Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf.
Auch die Koordinierung von Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Genehmigungsverfahren der Stadt und Dritter (beispielsweise der Bau einer Kreisstraße, einer Bundesautobahn, von Straßenbahnanlagen, von Eisenbahnanlagen der Deutschen Bahn AG) fällt in den Aufgabenbereich "Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung".
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen zur Einsicht durch interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Mehr dazu...
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