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Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

2011-08-04T14:22:07+00:00 TMP_00000 Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

unter anderem sogenannte Negativatteste

Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB), zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sowie zum Landschaftsgesetz NRW (LG):


Weitere Auskünfte

Voraussetzungen

Schriftlicher, von der Antragstellerin/vom Antragsteller unterschriebener Antrag mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer) und Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück).

Erforderliche Unterlagen

Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller nicht mit der/dem Gebührenpflichtigen übereinstimmt, hat die/der Gebührenpflichtige den Antrag mit zu unterzeichnen oder die Antragstellerin/der Antragsteller eine unterzeichnete Vollmacht der/des Gebührenpflichtigen als Anlage dem Antrag beizufügen. Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?


Auf Wunsch können Sie dieses Antragsformular verwenden.


Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Ihre Anträge nehmen wir per Post oder Fax entgegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

circa 1 Woche

Was ist zu bezahlen?

20 Euro pro Grundstück und je ausgewählter Auskunft

Bei beantragter Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro pro Bescheinigung berechnet.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Do 7.30-16.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-92925, 89-96901, 89-96643
Telefax 0211 89-32925, 89-36901, 89-36643
E-Mail bauverwaltungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser

Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauverwaltungsamt
Abt. Stadtsanierung
60
40200 Düsseldorf
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Abt. Stadtsanierung

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