Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)
unter anderem sogenannte Negativatteste
Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB), zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sowie zum Landschaftsgesetz NRW (LG):
- Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB und/oder Entwicklungsbereich gemäß § 165 (3) BauGB
- Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB
- Gestaltungssatzung gemäß § 86 BauO NRW
- Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB, § 171d BauGB
- sogenannte Milieuschutzsatzung gemäß § 172 (1)BauGB
- Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, § 16 BauGB
- Besonderes Vorkaufsrecht § 25 BauGB
- Umlegungsgebiet und vereinfachte Umlegung gemäß §§ 45-84 BauGB
- Verfügungs- und Veränderungssperre § 51 BauGB
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB und Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB
- Denkmalschutz gemäß § 3 DSchG NRW (Ensembleschutz)
- Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete gemäß Landschaftsplan § 16 LG
- Auskünfte, ob Durchführungsplan, Flächennutzungsplan §§ 5-7 BauGB oder Bebauungsplan §§ 8-10 BauGB vorliegt.
Weitere Auskünfte
- zum Baurecht (Bauauskünfte, Baulasten) erteilt das Bauaufsichtsamt
- zum Altlastenkataster, zu Wasserschutz-, Hochwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten erteilt das Umweltamt
- zum Vorkaufsrecht und zu Genehmigungen nach § 144 BauGB erteilt das Bauverwaltungsamt.
- Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder eine Gesamtübersicht erhalten Sie beim
Stadtplanungsamt - Durchführungspläne, Fluchtlinienpläne, Bebauungspläne können beim
Vermessungs- und Katasteramt, Service-Center gegen Gebühr angefordert werden.
Voraussetzungen
Schriftlicher, von der Antragstellerin/vom Antragsteller unterschriebener Antrag mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer) und Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück).Erforderliche Unterlagen
Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller nicht mit der/dem Gebührenpflichtigen übereinstimmt, hat die/der Gebührenpflichtige den Antrag mit zu unterzeichnen oder die Antragstellerin/der Antragsteller eine unterzeichnete Vollmacht der/des Gebührenpflichtigen als Anlage dem Antrag beizufügen.
Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Auf Wunsch können Sie dieses Antragsformular verwenden.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Ihre Anträge nehmen wir per Post oder Fax entgegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
circa 1 Woche
Was ist zu bezahlen?
20 Euro pro Grundstück und je ausgewählter Auskunft
Bei beantragter Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro pro Bescheinigung berechnet.
Bei beantragter Vorabübersendung per Fax wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro pro Bescheinigung berechnet.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Do 7.30-16.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-92925, 89-96901, 89-96643 |
| Telefax 0211 | 89-32925, 89-36901, 89-36643 |
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40225 Düsseldorf Parkhäuser Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
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Bauverwaltungsamt
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