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Aktuelle Themen:

Einwendungen / Klageverfahren

gegen
Erschließungsbeiträge
Zahlung für die erstmalige Herstellung einer Straße
Straßenbaubeiträge
Zahlung für die Wiederherstellung bzw. Verbesserung von Straßen
Kanalanschlussbeiträge
Zahlung für Anschlussarbeiten des privaten Kanalnetzes an das öffentliche Kanalnetz


Klageverfahren

Sollten Sie mit dem Beitragsbescheid nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit

  • innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides
  • schriftlich (3-fach) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes

Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben.

Hinweis:
Per E-Mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege.

Sollten Sie jedoch über die Möglichkeit eines Kartenlesegerätes und einer Signaturkarte verfügen, können Sie rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Stadtverwaltung Düsseldorf senden. Weitere Informationen dazu

Hierzu können Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Angaben zu Fachanwälten erhalten Sie zum Beispiel über die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf oder aus dem Branchenverzeichnis.

Nach Ablauf der einmonatigen Frist ist ein Klageverfahren grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wichtig!
Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Deshalb ist der Beitrag - auch bei einer Klage - in voller Höhe innerhalb eines Monats zu zahlen.

Auf Antrag kann - unter detaillierter Darlegung der finanziellen Verhältnisse - die ratenweise Zahlung der Beitragsforderung mit einer Verzinsung der Forderung eingeräumt werden.
Das Formular Antrag auf Zahlungserleichterung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis:

Zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Klageverfahrens haben Sie - vor der Klageerhebung - die Möglichkeit einer Überprüfung der Beitragserhebung beim Bauverwaltungsamt.

Zu Ihren Einwendungen können Sie die Abrechnungsunterlagen im Bauverwaltungsamt einzusehen. Es werden Ihnen auf Nachfrage allgemeine beitragsrechtliche Regelungen erläutert und auch Detailfragen zur Beitragserhebung beantwortet. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Wege des Klageverfahrens für notwendig halten.

Bitte beachten Sie jedoch hierbei die 1-monatige Frist zur Klageerhebung nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides.
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag
7.30 - 16.00 Uhr
Freitag
7.30 - 13.00 Uhr

- und nach Vereinbarung -

Zur besseren Zeiteinteilung wird um eine vorherige Terminabsprache mit dem Ansprechpartner gebeten.


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Häufig gestellte Fragen...

...zu den Themen "Abrechnung von Anliegerbeiträgen" und "Klageverfahren" finden Sie hier beantwortet.

Für weitergehende Fragen oder Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung!


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18. Mai 2012 | 06:07 Uhr

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