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Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch

2009-05-11T08:26:45+00:00 TMP_00000 Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)

Genehmigungspflichtig sind insbesondere

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen;
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs;
  • Ausschachtungen, Ablagerungen und Lagerstätten;
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen;
  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird;
  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks;
  • die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
  • die Teilung eines Grundstücks.

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird lediglich für solche Grundstücke benötigt, für die im Grundbuch (Abteilung II) ein Sanierungsvermerk eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen werden durch den Einzelfall bestimmt. In Betracht kommen zum Beispiel Bauantrag, Kaufvertrag oder Teilungsplan.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann zum Beispiel durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar erfolgen.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrags zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann die Frist um bis drei Monate verlängert werden.

Was ist zu bezahlen?

31 Euro für jede Genehmigungserklärung

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Do 7.30-16.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-96646
Telefax 0211 89-29080
E-Mail bauverwaltungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser

Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauverwaltungsamt
Abt. Stadtsanierung
60
40200 Düsseldorf
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