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Aktuelle Themen:

Kanalanschlussbeitrag

Als Gegenleistung für den Vorteil, ein Grundstück an den öffentlichen Kanal anschließen zu können, erhebt die Stadt Düsseldorf den Kanalanschlussbeitrag.

Hierzu ist erforderlich:
Die Feststellung der Beitragspflicht, Berechnung des Beitrages bezogen auf die anliegenden Grundstücke und Geltendmachung der Kanalanschlussbeiträge durch Heranziehungsbescheide.

Ein Berechnungsbeispiel zur Erhebung des Kanalanschlussbeitrages finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen:



Häufig gestellte Fragen zu den Themen "Abrechnung von Anliegerbeiträgen" und "Klageverfahren" finden Sie hier beantwortet!

Hier gelangen Sie direkt zum Bereich Einwendungen / Klage-
verfahren.

Ansprechpartner

Name
Herr Panneck
Telefon
0211.89-96626
Telefax
0211.89-29080
Name
Herr Leidinger
Telefon
0211.89-96409
Telefax
0211.89-29080
Name
Herr Willigalla
Telefon
0211.89-96434
Telefax
0211.89-29080
Genaue Anfahrtsbeschreibung sowie Lageplan unter So finden Sie uns


Ergänzende Information:

Außer dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag fallen wiederkehrende Kanalbenutzungsgebühren an. Nähere Informationen enthält die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf.

Beim Bau eines Hauses fallen ferner die Kosten des Anschlusses des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation an. Nähere Informationen



Kanalanschlussbeitrag

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18. Mai 2012 | 06:10 Uhr

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