Ratenweise Zahlung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen
Sofern Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine termingerechte Begleichung der Beitragsforderung nicht gestatten, kann nach der Abgabenordnung auf begründeten Antrag (Stundungsantrag) hin einer ratenweisen Zahlung zugestimmt werden.
Ein entsprechender Antrag muss spätestens am Fälligkeitstag (einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides) beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen sein.
Der Stundungsantrag muß mit einem Zahlungsvorschlag (Ziel: Begleichung der Forderung innerhalb von einem Jahr) und einer Begründung versehen sein.
Wichtig!
Bei Gewährung einer Stundung werden von der jeweiligen Restsumme des gestundeten Betrages Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat erhoben.
Sie können dieses Formular zur Beantragung der Zahlungserleichterung verwenden.

