Städtebauförderung
Zur Finanzkoordinierung der Städtebauförderung gehören insbesondere die Verhandlungen mit dem Land bezüglich der Ausschöpfung der jährlichen Förderkorridore sowie die Stellung von Förderanträgen, Mittelabrufe und die Bewirtschaftung städtischer Haushaltsmittel, Erstellung von Sach- und Erfahrungsberichten sowie von Verwendungsnachweisen. Aber auch der Erlass beziehungsweise die Aufhebung von Sanierungssatzungen sowie die Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen gehören kraft Sachzusammenhang dazu.
Rechtsgrundlagen:
- §§ 136-171e Baugesetzbuch
- Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf
Maßnahmen der Stadterneuerung
sind insbesondere
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Wohnumfeldverbesserungen
wie die Gestaltung von Fußgängerbereichen und Straßen - Herrichtung von öffentlichen Grünflächen, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen
- städtebauliche Einzelmaßnahmen
wie beispielsweise der Umbau denkmalgeschützter Gebäude für soziale oder kulturelle Zwecke - Stadtlogistik und Stadtmarketing sowie
- städtebauliche Planungen und Wettbewerbe.
Aktuelle Stadterneuerungsprojekte
sind beispielsweise
- Sanierungsgebiet Kölner Straße
- Sanierungsgebiet Benrath
- Sanierungsgebiet Rheinuferstraße
- Sanierungsgebiet Am Steinberg
- Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf "Flingern/Oberbilk" - "Soziale Stadt"
- Hauptzentrum Garath und Nebenzentrum Garath-Nordost
- Stadterneuerung Kaiserswerth
- HellGa e.V.
- Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung (Gestaltung öffentlicher Grünflächen und Kinderspielplätze)
- Gestaltung öffentlicher Plätze und Fußgängerbereiche
- Städtebauliche Sonderprogramme
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Name
Herr Nießen
Telefon
0211.89-96641
Telefax
0211.89-36642
Genaue Anfahrtsbeschreibung sowie Lageplan unter So finden Sie uns
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet!


