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Vorkaufsrechtverzichterklärung

2011-12-30T13:39:31+00:00 TMP_00000 Vorkaufsrechtverzichterklärung
Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.
In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen die Käuferin oder den Käufer als Eigentümerin oder als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist.

Voraussetzungen

Kaufvertrag

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Angaben zum Kaufobjekt benötigt:

  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • Straße
  • Hausnummer

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Es werden jedoch die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Angaben zum Kaufobjekt benötigt.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

3 bis 4 Wochen

Was ist zu bezahlen?

65,00 Euro (in der Regel vom Käufer zu entrichten)

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Do 7.30-16.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-96435
Telefax 0211 89-29080
E-Mail bauverwaltungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
402225 Düsseldorf
Parkhäuser

Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauverwaltungsamt
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40200 Düsseldorf
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