Vorkaufsrechtverzichterklärung
Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.
In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen die Käuferin oder den Käufer als Eigentümerin oder als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist.
Voraussetzungen
KaufvertragErforderliche Unterlagen
Es werden folgende Angaben zum Kaufobjekt benötigt:
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
- Straße
- Hausnummer
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Es werden jedoch die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Angaben zum Kaufobjekt benötigt.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
3 bis 4 Wochen
Was ist zu bezahlen?
65,00 Euro (in der Regel vom Käufer zu entrichten)
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Do 7.30-16.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-96435 |
| Telefax 0211 | 89-29080 |
|
bauverwaltungsamt@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
402225 Düsseldorf Parkhäuser Direkt vor dem Gebäude Brinckmannstraße 5 befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
|
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauverwaltungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Verwaltungsangelegenheiten der Bodenordnung und Submission |
| Im Überblick | Bauverwaltungsamt
Abt. Verwaltungsangelegenheiten der Bodenordnung und Submission |

