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Kontakt per E-Mail

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist.

Sollten Sie jedoch über die Möglichkeit eines Kartenlesegerätes und einer Signaturkarte verfügen, können Sie rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Stadtverwaltung Düsseldorf senden. Weitere Informationen dazu

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18. Mai 2012 | 06:25 Uhr

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