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Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

2011-11-21T16:23:40+00:00 99001011110401 Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) beendet werden.

Die Außerbetriebsetzung wird aus unterschiedlichen Gründen gewünscht. Häufige Gründe sind der Verkauf des Fahrzeuges oder das Fahrzeug wird über das Winterhalbjahr nicht genutzt, wie zum Beispiel bei Motorrädern oder Cabrios.

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert die Versicherung und das Finanzamt über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Diese Meldung erfolgt automatisch, Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Kennzeichenschilder

  • bei einer Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetrieb: Verwertungsnachweis

  • im Fall eines Diebstahls: Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl.

    Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug im Ausland gestohlen wurde. Die Übersetzung einer ausländischen Diebstahlsanzeige reicht nicht aus, denn die deutsche Polizei stellt sicher, dass die Fahndung nach dem Fahrzeug eingeleitet wurde.

Grundsätzlich können Außerbetriebsetzungen unabhängig vom Ort der ursprünglichen Zulassung erfolgen, das heißt, Sie können in Düsseldorf ein Kraftfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen abmelden. Wenn jedoch die Fahrzeugpapiere oder die Kennzeichenschilder nicht vollständig vorhanden sind, kann die Außerbetriebsetzung nur bei der kennzeichenführenden Zulassungsstelle erfolgen.

Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach erfolgter Außerbetriebsetzung beachten Sie bitte die Hinweise zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

sofort

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr beträgt:

  • für in Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge: 5,90 Euro

  • bei gleichzeitiger Reservierung des Kennzeichens erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro

  • Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken: 11,00 Euro

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di, 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
E-Mail zulassungsstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
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