Investitionskostenförderung
Die Pauschale beträgt zur Zeit 2,15 Euro pro Leistungsstunde. Grundlage für die Berechnung der Investitionskostenpauschale für das jeweilige Jahr sind die zu Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegekassen / Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des Vorjahres einschließlich der Hausbesuchspauschale sowie Einsätze nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Voraussetzungen
Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI für den Einzugsbereich Düsseldorf und eine vertragliche Regelung über die Vergütung nach § 89 SGB XI.Erforderliche Unterlagen
Bei Erstanträgen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI
- Nachweis der vertreterberechtigten Personen für
- den e.V. - Satzung oder Auszug aus dem Handelsregister
- die GmbH - Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrages
- die GbR - Gesellschaftsvertrag und Unterschrift aller Gesellschafter
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Die Gewährung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung.
Bearbeitungszeitraum
Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Das erforderliche Testat kann bis spätestens 01.05. des Jahres nachgereicht werden.
Die Bescheiderteilung sowie die Auszahlung der Investitionskostenförderung erfolgt jeweils zum 01.07. des Jahres.
Was ist zu bezahlen?
Kontakt
| Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-25810 |
| Telefax 0211 | 89-31726 |
| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 8
40211 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
40200 DüsseldorfAbteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |
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Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |

