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Investitionskostenförderung

2009-02-02T12:26:46+00:00 TMP_00000 Investitionskostenförderung
Die Investitionskostenförderung richtet sich ausschließlich an die Zielgruppe "Ambulante Pflegedienste". Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Landespflegegesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegedienste nach dem Landespflegegesetz.

Die Pauschale beträgt zur Zeit 2,15 Euro pro Leistungsstunde. Grundlage für die Berechnung der Investitionskostenpauschale für das jeweilige Jahr sind die zu Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegekassen / Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des Vorjahres einschließlich der Hausbesuchspauschale sowie Einsätze nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Voraussetzungen

Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI für den Einzugsbereich Düsseldorf und eine vertragliche Regelung über die Vergütung nach § 89 SGB XI.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular einschließlich Testat (erforderliche Bestätigung des Spritzenverbandes, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers)

Bei Erstanträgen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI
  • Nachweis der vertreterberechtigten Personen für
    • den e.V. - Satzung oder Auszug aus dem Handelsregister
    • die GmbH - Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • die GbR - Gesellschaftsvertrag und Unterschrift aller Gesellschafter

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Gewährung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung.

Bearbeitungszeitraum

Der Antrag ist vollständig und im Original bis zum 01.03. eines Jahres einzureichen. Formlose Anträge zur Fristwahrung sind nicht zulässig.

Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Das erforderliche Testat kann bis spätestens 01.05. des Jahres nachgereicht werden.

Die Bescheiderteilung sowie die Auszahlung der Investitionskostenförderung erfolgt jeweils zum 01.07. des Jahres.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Kontakt

Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-25810
Telefax 0211 89-31726
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 8
40211 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige
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40200 Düsseldorf
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