Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke
Der Gutachterausschuss erstattet Verkehrswertgutachten über unbebaute, bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken. Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Basis der Ermittlung sind die gesetzlichen Vorgaben für Wertermittlungen und Gutachterausschüsse nach §§ 192 bis 194 Baugesetzbuch.
Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher Form erteilt.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer oder können uns die Zustimmungserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorlegen.Voraussetzung kann auch ein vorliegender Gerichtsbeschluss sein.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
circa 3 bis 4 Monate
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühren richten sich gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebühren- ordnung (AVwGebO NW) nach dem Verkehrswert.
Im Standardfall ist einer Grundgebühr von 1000,00 Euro noch 2 von Tausend des Verkehrswertes zu addieren. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und die Kosten der Auslagen.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-95083, 89-95082 |
| Telefax 0211 | 89-31244 |
| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
40200 DüsseldorfGeschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte |
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Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte |

