Grenzbescheinigung (aufgrund vorhandener Katasterunterlagen)
Die Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde.
Die Grenzbescheinigung wird normalerweise zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Die Grenzbescheinigung wird normalerweise zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Ist das Gebäude in seiner jetzigen Lage schon im Liegenschaftskataster nachgewiesen, kann die Bescheinigung aufgrund der im Katasteramt vorhandenen Unterlagen ausgestellt werden.
Bei Gebäude, die noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind, muß die Grenzbescheinigung bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragt werden und ist nimmt somit den gleichen Bearbeitungsweg wie die Gebäudeeinmessung.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Bank oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Je nach Art der vorhandenen Katasterunterlagen bis zu 1 Woche.
Was ist zu bezahlen?
42,00 Euro je Halbstunde (Zeitregelung nach 1.1.1 Gebührentarif - VermWertGebT)
Grundlage ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-94257 |
| Telefax 0211 | 89-34257 |
|
fachkundenzentrale.vermkatamt @duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
40200 DüsseldorfAbt. Geoinformationen und Liegenschaftskataster |
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Abt. Geoinformationen und Liegenschaftskataster |

