Wohngeld beantragen
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist und in der Regel für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein erneuter Antrag zu stellen. Wohngeld kann für Mieterinnen und Mieter, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss gezahlt werden.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen.
Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Die Antragsunterlagen können auch auf dem Postweg übersandt werden.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-96366 |
| Telefax 0211 | 89-29084 |
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wohngeld@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfAbt. Wohngeld |
| Im Überblick | Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohngeld |
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