Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
nach § 61 a Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen
Jeder Grundstückseigentümer ist nach § 61 a Landeswassergesetz NRW verpflichtet, alle im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks, regelmäßig auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61 a Landeswassergesetz durchzuführen:
- bei Neubau, Änderungen oder Sanierung der Abwasserleitungen, im Zuge der Baumaßnahme
- bei bestehenden Abwasserleitungen, erstmalige Prüfung bis zum 31.12.2015
- als Wiederholungsprüfung in Abständen von höchstens 20 Jahren
Ist der Grundstückseigentümer im Besitz einer Dichtheitsprüfungsbescheinigung ab dem 01.01.1996, so ist er für höchsten zwanzig Jahre ab Ausstellungsdatum von einer erneuten Prüfung befreit.
Fristen
Für alle Grundstückseigentümer gilt für die Durchführung der Dichtheitsprüfung eine allgemeine Frist bis zum 31.12.2015, wobei es Ausnahmen gibt.
Ausnahme:
In Wasserschutzgebieten und im Rahmen von Kanalerneuerungsmaßnahmen gelten abweichende/verkürzte Fristen, siehe Tabelle:
| Grundstückslage | Art des Abwassers | Datum der Errichtung der Abwasser- leitungen |
Frist |
|---|---|---|---|
| In einem Wasserschutzgebiet | häuslich | nach dem 01.01.1965 | bis 31.12.2015 |
| In einem Wasserschutzgebiet | häuslich | vor dem 01.01.1965 | WSZ I/II = bis 31.12.2011 WSZ III a = bis 30.06.2013 WSZ III b = bis 31.12.2014 |
| In einem Wasserschutzgebiet | gewerblich | nach dem 01.01.1990 | bis 31.12.2015 |
| In einem Wasserschutzgebiet | gewerblich | vor dem 01.01.1990 | WSZ I/II = bis 31.12.2011 WSZ III a = bis 30.06.2013 WSZ III b = bis 31.12.2014 |
| im Bereich städtischer Kanalerneuerungs- oder Sanierungs- maßnahmen |
häuslich oder gewerblich | -------- | Abweichende Frist, rechtzeitige Bekanntmachung seitens des Stadt- entwässerungs- betriebes |
Liegt meine Straße im Wasserschutzgebiet :
Straßenverzeichnis der Wasserschutzzonen in Düsseldorf mit den entsprechenden FristenFragen zu Wasserschutzzonen:
Auskunft zu den Wasserschutzzonen erfolgt durch das Umweltamt:
- Telefon 89-26862
- Telefon 89-25076
Leitungen die zu prüfen sind:
Auf Dichtheit zu prüfen sind die Grundleitungen (unzugänglich auf dem Grundstück im Erdreich oder Bodenplatte verlegte Leitungen), die Revisionsschächte oder Revisionsöffnungen, sowie der Anschlusskanal welcher vom öffentlichen Straßenkanal bis zur ersten Revisionsöffnung beziehungsweise Revisionsschacht auf dem Grundstück reicht.
Diese Überprüfungspflicht gilt auch für Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube zuführen.
Abwasserleitungen, in denen ausschließlich Regenwasser fließt (direkter Anschluss an den Regenwasserkanal im Trennsystem), müssen nach dem § 61a des Landeswassergesetzes nicht auf Dichtheit geprüft werden. Eine Prüfung ist aber zum Schutz vor Überflutung bei Starkregen sinnvoll.
Regenwasserleitungen mit Anschluss am Mischwasserkanal, müssen bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) auf Dichtheit geprüft werden.
Nachweis:
Nach einer erfolgreichen Dichtheitsprüfung erhält der Grundstückseigentümer vom Sachkundigen eine Bescheinigung, die aufzubewahren und auf Verlangen des Stadtentwässerungsbetriebes vorzulegen ist.
Sind die Leitungen undicht, ist eine Sanierung erforderlich. Bei festgestellten Schäden am Anschlusskanal ist es unbedingt erforderlich sich mit dem Stadtentwässerungsbetrieb in Verbindung zu setzen.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Von Vorteil sind Leitungspläne des zu untersuchenden Objektes. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, sich die Pläne aus den Hausakten im Bauaktenarchiv des Bauaufsichtsamtes in der Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf kopieren zu lassen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Selbständige Beauftragung eines Sachkundigen durch den Eigentümer.
Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch zugelassene Sachkundige durchgeführt werden.
Arten der Dichtheitsprüfung:
- TV-Inspektion
- Druckprüfung mit Wasser
- Druckprüfung mit Luft
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine telefonische Beratung durch den Stadtentwässerungsbetrieb ist möglich.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Keine städtische Gebühr.
Prüfkosten durch Fachbetriebe:
Die Kosten sind nach Aufwand unterschiedlich, z.B. Einfamilienhaus circa 300 bis 500 Euro.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-95922 |
| Telefax 0211 | 89-29214 |
|
dichtheitspruefung@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Auf'm Hennekamp 47
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
40200 DüsseldorfAbt. Grundstücksentwässerung |
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