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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

2010-07-13T11:43:28+00:00 TMP_00000 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

nach § 61 a Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen

Jeder Grundstückseigentümer ist nach § 61 a Landeswassergesetz NRW verpflichtet, alle im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks, regelmäßig auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61 a Landeswassergesetz durchzuführen:

  • bei Neubau, Änderungen oder Sanierung der Abwasserleitungen, im Zuge der Baumaßnahme
  • bei bestehenden Abwasserleitungen, erstmalige Prüfung bis zum 31.12.2015
  • als Wiederholungsprüfung in Abständen von höchstens 20 Jahren

Ist der Grundstückseigentümer im Besitz einer Dichtheitsprüfungsbescheinigung ab dem 01.01.1996, so ist er für höchsten zwanzig Jahre ab Ausstellungsdatum von einer erneuten Prüfung befreit.

Fristen

Für alle Grundstückseigentümer gilt für die Durchführung der Dichtheitsprüfung eine allgemeine Frist bis zum 31.12.2015, wobei es Ausnahmen gibt.

Ausnahme:

In Wasserschutzgebieten und im Rahmen von Kanalerneuerungsmaßnahmen gelten abweichende/verkürzte Fristen, siehe Tabelle:

Grundstückslage Art des Abwassers Datum der Errichtung der Abwasser-
leitungen
Frist
In einem Wasserschutzgebiet häuslich nach dem 01.01.1965 bis 31.12.2015
In einem Wasserschutzgebiet häuslich vor dem 01.01.1965 WSZ I/II = bis 31.12.2011
WSZ III a = bis 30.06.2013
WSZ III b = bis 31.12.2014
In einem Wasserschutzgebiet gewerblich nach dem 01.01.1990 bis 31.12.2015
In einem Wasserschutzgebiet gewerblich vor dem 01.01.1990 WSZ I/II = bis 31.12.2011
WSZ III a = bis 30.06.2013
WSZ III b = bis 31.12.2014
im Bereich städtischer Kanalerneuerungs- oder Sanierungs-
maßnahmen
häuslich oder gewerblich -------- Abweichende Frist, rechtzeitige Bekanntmachung seitens des Stadt-
entwässerungs-
betriebes

Liegt meine Straße im Wasserschutzgebiet :

Straßenverzeichnis der Wasserschutzzonen in Düsseldorf mit den entsprechenden Fristen

Fragen zu Wasserschutzzonen:

Auskunft zu den Wasserschutzzonen erfolgt durch das Umweltamt:

  • Telefon 89-26862
  • Telefon 89-25076

Leitungen die zu prüfen sind:

Auf Dichtheit zu prüfen sind die Grundleitungen (unzugänglich auf dem Grundstück im Erdreich oder Bodenplatte verlegte Leitungen), die Revisionsschächte oder Revisionsöffnungen, sowie der Anschlusskanal welcher vom öffentlichen Straßenkanal bis zur ersten Revisionsöffnung beziehungsweise Revisionsschacht auf dem Grundstück reicht.

Diese Überprüfungspflicht gilt auch für Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube zuführen.

Abwasserleitungen, in denen ausschließlich Regenwasser fließt (direkter Anschluss an den Regenwasserkanal im Trennsystem), müssen nach dem § 61a des Landeswassergesetzes nicht auf Dichtheit geprüft werden. Eine Prüfung ist aber zum Schutz vor Überflutung bei Starkregen sinnvoll.

Regenwasserleitungen mit Anschluss am Mischwasserkanal, müssen bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) auf Dichtheit geprüft werden.

Nachweis:
Nach einer erfolgreichen Dichtheitsprüfung erhält der Grundstückseigentümer vom Sachkundigen eine Bescheinigung, die aufzubewahren und auf Verlangen des Stadtentwässerungsbetriebes vorzulegen ist.

Sind die Leitungen undicht, ist eine Sanierung erforderlich. Bei festgestellten Schäden am Anschlusskanal ist es unbedingt erforderlich sich mit dem Stadtentwässerungsbetrieb in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Von Vorteil sind Leitungspläne des zu untersuchenden Objektes. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, sich die Pläne aus den Hausakten im Bauaktenarchiv des Bauaufsichtsamtes in der Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf kopieren zu lassen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Selbständige Beauftragung eines Sachkundigen durch den Eigentümer.

Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch zugelassene Sachkundige durchgeführt werden.
Arten der Dichtheitsprüfung:

  • TV-Inspektion
  • Druckprüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Luft

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine telefonische Beratung durch den Stadtentwässerungsbetrieb ist möglich.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Keine städtische Gebühr.

Prüfkosten durch Fachbetriebe:

Die Kosten sind nach Aufwand unterschiedlich, z.B. Einfamilienhaus circa 300 bis 500 Euro.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-95922
Telefax 0211 89-29214
E-Mail dichtheitspruefung@duesseldorf.de
Hausanschrift Auf'm Hennekamp 47
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
Abt. Grundstücksentwässerung
67
40200 Düsseldorf
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Abt. Grundstücksentwässerung

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