Grubenleerung, Leerung von Fäkalientanks
Abwassersammelgruben
Im Stadtgebiet Düsseldorf sind derzeit mehr als 99 Prozent aller bebauten Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das heißt, diese Grundstücke leiten ihr gesamtes Schmutzwasser und überwiegend auch ihr Niederschlagswasser in die Kanalisation ein. Die restlichen etwa weniger als 1 Prozent, dies entspricht in etwa 183 Grundstücken, entsorgen ihr Schmutzwasser über private Kleinkläranlagen oder sogenannte Abwassersammelgruben. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, sowie das der öffentlichen Straßenflächen wird vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet.
Bei Grundstücken, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden können und bei denen die "Untere Wasserbehörde" der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage nicht zustimmt, muss das Abwasser in einer wasserundurchlässige Grube gesammelt und entsorgt werden.
Der Bau einer Sammelgrube muss beim Stadtentwässerungsbetrieb beantragt werden. Damit kein Abwasser in das Erdreich und somit in das Grundwasser gelangen kann, ist es erforderlich, die Abwassersammelgruben absolut wasserundurchlässig zu bauen. Zur Entleerung und zum Abtransport des Grubeninhaltes muss ein Unternehmen beauftragt werden.
Es dürfen nur Firmen gewählt werden, die für das jeweils laufende Jahr über einen Rahmenvertrag mit dem Stadtentwässerungsbetrieb verfügen.
Kleinkläranlagen
Befindet sich ein Grundstück im sogenannten "abwassertechnischen Aussengebiet", das heißt in einem Gebiet in dem der Bau von Kanälen nicht vorgesehen ist, kann nach Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht die Entsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen.
Informationen über Bauart, Bemessungsgröße, Auflagen und Genehmigungen sind bei der "Unteren Wasserbehörde" zu erfahren.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
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