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Grubenleerung, Leerung von Fäkalientanks

2009-12-01T13:48:19+00:00 TMP_00000 Grubenleerung, Leerung von Fäkalientanks

Abwassersammelgruben

Im Stadtgebiet Düsseldorf sind derzeit mehr als 99 Prozent aller bebauten Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das heißt, diese Grundstücke leiten ihr gesamtes Schmutzwasser und überwiegend auch ihr Niederschlagswasser in die Kanalisation ein. Die restlichen etwa weniger als 1 Prozent, dies entspricht in etwa 183 Grundstücken, entsorgen ihr Schmutzwasser über private Kleinkläranlagen oder sogenannte Abwassersammelgruben. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, sowie das der öffentlichen Straßenflächen wird vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet.

Bei Grundstücken, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden können und bei denen die "Untere Wasserbehörde" der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage nicht zustimmt, muss das Abwasser in einer wasserundurchlässige Grube gesammelt und entsorgt werden.

Der Bau einer Sammelgrube muss beim Stadtentwässerungsbetrieb beantragt werden. Damit kein Abwasser in das Erdreich und somit in das Grundwasser gelangen kann, ist es erforderlich, die Abwassersammelgruben absolut wasserundurchlässig zu bauen. Zur Entleerung und zum Abtransport des Grubeninhaltes muss ein Unternehmen beauftragt werden.

Es dürfen nur Firmen gewählt werden, die für das jeweils laufende Jahr über einen Rahmenvertrag mit dem Stadtentwässerungsbetrieb verfügen.

Kleinkläranlagen

Befindet sich ein Grundstück im sogenannten "abwassertechnischen Aussengebiet", das heißt in einem Gebiet in dem der Bau von Kanälen nicht vorgesehen ist, kann nach Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht die Entsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen.

Informationen über Bauart, Bemessungsgröße, Auflagen und Genehmigungen sind bei der "Unteren Wasserbehörde" zu erfahren.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Nach telefonischer Terminvereinbarung.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Was ist zu bezahlen?

Kostenerstattung gemäß den vom Rat der Stadt festgelegten Stundensätzen. Sie sind abhängig vom personellen und technischen Aufwand.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Do 7.30-15.30 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
danach Rufbereitschaft
Telefon 0211 89-91, 89-92762
E-Mail sebd.kundeninfo@duesseldorf.de
Hausanschrift Auf dem Draap 17
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
Abt. Kanalbetrieb
67
40200 Düsseldorf
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8. Februar 2012 | 01:04 Uhr

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