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Allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz NRW
Der Landtag NRW hat am 15.11.2001 das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) beschlossen.
Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen
zu diesem Thema.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ's)
Informationen des Innenministeriums zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Übersicht zu allgemein zugänglichen Informationen auf
den Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf
Gesetzestext
Literatur
Bei grundsätzlichen, rechtlichen oder/und organisatorischen Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen gerne der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Düsseldorf weiter.
Auch die Landesbeauftragte für das Recht auf Information und Datenschutz Nordrhein-Westfalen steht Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung.

