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Competence Center eGOV - EU-Dienstleistungsrichtlinie

EU-Dienstleistungsrichtlinie

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Union 2006 ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die notwendig sind, um den Zielsetzungen der Richtlinie bis Ende 2009 nachzukommen. Durch die Richtlinie soll der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft deutlich vereinfacht und erleichtert werden.

Den Kern der Richtlinie bildet die Verwaltungsvereinfachung zugunsten von Unternehmen (Kapitel 2 der Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind danach aufgefordert:

  • die geltenden Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf ihre Einfachheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen (Art. 5 - Verwaltungsvereinfachung),
  • einheitliche Ansprechpartner einzurichten, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit abwickeln können (Art. 6 - einheitlicher Ansprechpartner),
  • sicher zu stellen, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner oder bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden können (Art. 8 - elektronische Verfahrensabwicklung),
  • unternehmensbezogene Dienstleistungen entsprechend anzupassen und zu erweitern.

EU-DLR Haus der Anforderungen

Die Portalangebote müssen in die Tiefe - bis in die Sachbearbeitungen, ins so genannte Backoffice - reichen und bilden damit die Grundlage für die elektronische Verfahrensabwicklung. Das virtuelle Mittelstandsbüro bietet für die Landeshauptstadt Düsseldorf die geeignete Ausgangsbasis für die weitergehenden Portalkomponenten zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Erweiterungen des Portalangebotes um

  • einen Verschlüsselungsdienst, der es allen Beteiligten ermöglicht, sicher und den Datenschutzvorschriften entsprechend miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen,
  • einen Identitätsdienst, der es allen Beteiligten ermöglicht, ihren Rollen gemäß auf Informationen zugreifen zu können und - zunächst auch ohne elektronische Signatur - identifizierbar mit einander zu agieren,
  • elektronische Formulare mit Anbindung an die entsprechenden Fachanwendungen im Backoffice zur integrierten elektronischen Verfahrensabwicklung sowie
  • eine e-Payment-Lösung, um Zahlungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können,

werden sukzessive ihren Platz im Virtuellen Mittelstandsbüro finden.

Virtuelles Mittelstandsbüro
Das Unternehmensportal Düsseldorf für alle unternehmensbezogenen Dienstleistungen.
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8. Februar 2012 | 07:08 Uhr

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