Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Aktuelles


Bild RPA und KRP

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Mit Ablauf des 25. Juni 2012 werden alle Eintragungen von Kindern in den Reisepässen der Eltern ungültig. Die Eintragung im Reisepass der Eltern berechtigt das eingetragene Kind mit Ablauf dieses Datums nicht mehr zum Grenzübertritt. Mit Ablauf dieses Datums müssen daher alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber hingegen bleibt der Reisepass im gleichen Umfang wie bisher gültig. Es ist nicht erforderlich ein Bürgerbüro aufzusuchen, um den Kindereintrag streichen zu lassen. Falls eine Reise geplant ist und Ihr Kind noch nicht über ein eigenes und geeignetes Reisedokument (z. B. Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) verfügt, sollten Sie rechtzeitig an die Beantragung eines Dokumentes denken.


Bild Bescheinigungen

Melderegisterauskunft über das Internet

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die von den Einwohnern erhoben, von Behörden und sonstigen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden.

Bei einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner, die eindeutig identifizierbar sind. Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann erteilt werden, wenn eine gesuchte Person ausreichend identifiziert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel ehemalige Meldeanschrift oder Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

Hier gelangen Sie zu der elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet.


Bild Bescheinigungen

Widerspruch gegen die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Das Bundesamt für Wehrerfassung übersendet Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden Die Meldebehörde übermittelt hierzu auf Grund des § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes an das Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Personendaten (Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift) zu diesem Personenkreis.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.



Personalausweis

Der neue ePersonalausweis

Seit dem 01.11.2010 wird der bisherige "alte" Personalausweis durch ein völlig neu konzipiertes Dokument abgelöst. Hierzu einige Informationen: weiter




Aktuelles

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

21. Mai 2012 | 22:40 Uhr

Mo
25°
Details Di
25°
Details Mi
25°
Details