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Elektronische Melderegisterauskunft über das Internet

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die von den Einwohnern erhoben, von Behörden und sonstigen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden. Bei einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner, die eindeutig identifizierbar sind.

Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann erteilt werden, wenn eine gesuchte Person ausreichend identifiziert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel ehemalige Meldeanschrift oder Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

An dieser Stelle können Sie den Service der elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet nutzen.

BescheinigungQuelle: Amt für Einwohnerwesen

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21. Mai 2012 | 22:43 Uhr

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