Melde-, Lebens-, Aufenthaltsbescheinigung
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in Düsseldorf, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Antragstellerin oder Antragsteller muss in Düsseldorf gemeldet sein
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Personalausweis oder Reisepass der betroffenen Person sind vorzulegen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |
Quelle: Amt für Einwohnerwesen

