Europaangelegenheiten - Europa in Themen
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen besteht aus gewählten Kommunal- und Regionalpolitikern (Landräte/Bürgermeister von Großstädten, in Deutschland zumeist Vertreter der Bundesländer). Voraussetzung für die Ernennung zum AdR-Mitglied ist ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft oder politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung. Die Mitglieder sind an keine Weisung gebunden und daher politisch quasi vollkommen unabhängig.
Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat richtet sich in etwa nach dessen Einwohnerzahl. Die Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt; die Wiederwahl ist möglich. Ernannt werden die Mitglieder von den EU-Regierungen mit qualifizierender Mehrheit. In fünf Plenartagungen jährlich werden allgemeine Politikfestlegungen getroffen und Stellungnahmen verabschiedet.
Die Hauptarbeit findet in sechs Fachkommissionen statt, die die Plenartagungen vorbereiten:
- Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER)
- Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)
- Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)
- Fachkommission für Kultur und Bildung (EDUC)
- Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa (CONST)
- Fachkommission für Außenbeziehungen (RELEX)
Die Anhörung des AdR durch Rat und Kommission ist obligatorisch, wenn regionale und lokale Behörden direkt betroffen sind und bei den Themen:
- Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Kultur
- Gesundheitswesen
- Transeuropäische Netze für Verkehr
- Telekommunikation und Energie
- Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
- Festlegung der Aufgaben, der Ziele und der Organisation der Strukturfonds
- Durchführungsbeschlüsse für den Europäischen Fond für regionale Entwicklung
Zusätzlich kann der AdR einbezogen werden, wenn die beiden EU-Organe es für zweckmäßig halten; Rat und Kommission können für die Abgabe der Stellungnahme eine einmonatige Frist setzen.
Insgesamt ist es Aufgabe des AdR, regionale und lokale Standpunkte in Rechtsvorschriften der Kommission einzubringen. Er repräsentiert die Regionen bei den europäischen Institutionen, bildet deren Interessenvertretung und soll die Kooperation zwischen den Regionen fördern.
Der AdR ist ein reiner Beratungsausschuss, er hat kein Mitentscheidungsrecht und kann keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Durch den Vertrag von Lissabon wurde er erneut nicht als EU-Organ anerkannt, er hat aber erstmals ein Recht zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, nämlich in Form einer Klage gegen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Damit gilt der AdR auch als "Wächter der Subsidiarität".


