Europaangelegenheiten - Europa in Themen
Erweiterung der Europäischen Union
Übersicht
Unser alter Kontinent wächst auf der Grundlage seines gemeinsamen Erbes in einer neuen Form zusammen. Den einigenden Rahmen bildet die Europäische Union, die seit Jahren mit hoher Attraktivität neue beitrittswillige Staaten anzieht. Es entsteht ein gesamteuropäischer Raum, in dem immer mehr Menschen gemeinsam die Ziele Frieden, Wohlstand und sozialer Fortschritt verfolgen.
Die Beitrittsbedingungen
Grundsätzlich ist die Europäische Union kein geschlossener Club, sondern eine Gemeinschaft mit offenen Türen. Der EU-Vertrag schreibt fest, dass jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden. Allerdings nur, wenn er die ebenfalls vertraglich verankerten Grundsätze der Europäischen Union achtet: die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit.
Maßgeblich bei der Bewertung von Beitrittsanträgen sind außerdem die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", die auf dem EU-Gipfel in der dänischen Hauptstadt 1993 mit Blick auf die damals jungen Reformstaaten Mittel- und Osteuropas formuliert wurden. Ein Beitritt zur EU ist an die Bedingung geknüpft, das politische, wirtschaftliche und rechtliche System umzugestalten und an die EU-Standards anzugleichen.
Die EU verlangt
- eine stabile Demokratie mit Garantien für rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte und Schutz von Minderheiten,
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft mit wettbewerbsfähigen Unternehmen, die den Marktkräften im europäischen Binnenmarkt standhalten,
- die Übernahme des EU-Rechts, um die Pflichten der EU-Mitgliedschaft zu erfüllen und die Ziele der Union zu unterstützen.
Weitere Informationen und Links zum Thema:
Enlargement of the European Union
www.eca.europa.eu

