Europaangelegenheiten - Europa in Themen
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt und verteidigt die Interessen ganz Europas. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, ist verantwortlich für die praktische Umsetzung von EU-Maßnahmen und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts.
Zusammensetzung und Organisation
Die Kommission hat derzeit 27 Mitglieder, von denen eines den Vorsitz innehat. Jeder Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die Mitglieder werden jeweils für fünf Jahre ernannt, die Amtszeit entspricht dabei der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.
Mit dem Lissabon-Vertrag wurde ein neuer Führungsposten für die gemeinsame Außen- und Sicherheits- sowie für die gemeinsame Verteidigungspolitik geschaffen, nämlich das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik; der Hohe Vertreter ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Mit dieser bedeutenden Neuerung werden zwei Funktionen verschmolzen: die des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die des Kommissars für Außenbeziehungen.
Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat ernannt; er führt den Vorsitz im Außenministerrat und ist einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. Er macht Vorschläge, führt als Bevollmächtigter des Rates die Außenpolitik aus und vertritt die Positionen der EU auf internationaler Ebene. Hiermit soll die EU in die Lage versetzt werden, ihre Interessen und Werte auf der internationalen Bühne besser zu vertreten und mit einer Stimme zu sprechen.
Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die Interessen der EU als Ganzes unabhängig zu vertreten. Sie ist das einzige EU-Organ mit einer generellen Befugnis, Gesetzesvorschläge auf den Weg zu bringen. Sie setzt die Politik der Union um, ist für den Haushaltsvollzug zuständig, verwaltet EU-Programme, vertritt die EU bei internationalen Verhandlungen und sorgt für die korrekte Anwendung der Verträge.
Jedes Kommissionsmitglied ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig und verantwortlich
Die Europäische Kommission besteht selbstverständlich nicht nur aus den 27 Kommissionsmitgliedern, sondern ist eine große Behörde, die ihren Sitz in Brüssel hat. So sind die 27 Kommissarinnen und Kommissare zugleich auch die obersten Dienstherren für insgesamt rund 24.000 Kommissionsmitarbeiter – eine deutsche Großstadt hat eine ähnlich große Verwaltung.
Im Interesse des Gemeinwohls – vom Parlament kontrolliert
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden vom Rat, also von den Regierungen, benannt. Das Parlament muss aber seine Zustimmung geben. Der Kommissionspräsident und die Kommissare arbeiten unabhängig und frei von Weisungen aus den nationalen Hauptstädten für Europa. Laut Vertrag üben die Mitglieder der Kommission ihre Tätigkeit "in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften" aus. Dabei unterliegt die Kommission demokratischer Kontrolle. Die Kommission ist dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig und kann durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Es ist Aufgabe des Parlaments, die Kommission am Ende eines Haushaltsjahres zu entlasten.
Weitere Informationen und Links zum Thema:
Europäische Kommission
www.eu-kommission.de

