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Europaangelegenheiten - Der Rat der EU

Der Rat der EU

Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er wird Ministerrat genannt, weil sich Minister aus den 27 EU-Ländern in Brüssel oder Luxemburg versammeln. Die Hauptaufgabe des Rates ist es, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften zu verabschieden.

Wechselnde Aufgaben – wechselnde Ministerräte

Jeweils ein Minister aus jedem EU-Land nimmt an der Tagung des Ministerrates teil. Je nachdem, aus welchem Sachbereich Entscheidungen anstehen, ist auch die Zusammensetzung des Rates eine andere. So bilden die Wirtschafts- und Finanzminister z. B. den Rat "Wirtschaft und Finanzen", auch ECOFIN-Rat genannt. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates. (Beachten muss man aber, dass der Rat trotz dieser Vielfalt nur ein einziges Organ ist.)

  • Rat für Allgemeine Angelegenheiten
  • Rat für Auswärtige Angelegenheiten
  • Rat für Wirtschaft und Finanzen
  • Rat für Justiz und Inneres
  • Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Rat für Wettbewerbsfähigkeit
  • Rat für Umwelt
  • Rat für Bildung, Jugend und Kultur
  • Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Die Treffen der Ministerinnen und Minister werden vom sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, französische Abkürzung COREPER) vorbereitet. Dem AStV gehören die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, d. h. die Botschafter bei der EU und ihre Stellvertreter, an. Der AStV stützt sich in seinen Beratungen wiederum auf die Arbeitsergebnisse von rund 300 ständigen Ratsarbeitsgruppen des AStV. In diesen Arbeitsgruppen kommen die Fachleute aus den nationalen Ministerien oder Beamte aus den Ständigen Vertretungen zusammen. Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls teil. Sie prüfen die Beschluss- und Gesetzesentwürfe, machen Änderungsvorschläge und entwickeln Kompromisse, die im Rat eine Einigung ermöglichen.

Die Ratspräsidentschaft

Der Vorsitz im Rat der EU wechselt turnusmäßig alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Die Ratspräsidentschaft bedeutet für die jeweilige Regierung zunächst einmal organisatorische Pflichten: Sie muss die Treffen des Rats terminlich festlegen und formell einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann. Das betrifft sämtliche Ebenen, von den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) über die rund 100 offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1.500 Sitzungen vieler Ratsarbeitsgruppen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft innehat, den Vorsitz. Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten. Die Präsidentschaft ist zudem für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig, vertritt die EU nach außen und ist Ansprechpartner für Drittstaaten.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde neu geregelt, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission ist, den Vorsitz im Rat "Auswärtige Angelegenheiten" führen wird. Die Vorsitzregelung in der EU soll dadurch kohärenter und effektiver werden.



Europaangelegenheiten - Der Rat der EU

Weitere Informationen und Links zum Thema:

Rat der Europäischen Union
www.consilium.eu.int

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21. Mai 2012 | 23:23 Uhr

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