Kampfmittelbeseitigung
Auch heute noch, mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden beinahe täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist ebenfalls eine Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
Was sind Kampfmittel?
Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!
Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?
- Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen.
- Sofort die Feuerwehr verständigen 112.
- Den Zugang zur Fundstelle sperren.
Kann man vorbeugen?
Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwändig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich zu untersuchen. In konkreten Einzelfällen muss eine Untersuchung stattfinden, die zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer geht, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die vom Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.
Verfahren Nachweis der Kampfmittelfreiheit
Im Baurecht in Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs. 1 BauO NW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauantragstellende vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Hierzu wenden Sie sich bitte schriftlich an das Amt Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz unter der Postfachanschrift:
Stadtverwaltung
Amt 37/23
40200 Düsseldorf
Der Antrag für eine Flächenuntersuchung im Stadtgebiet von Düsseldorf kann formlos oder per Formularvordruck
0211.89-20332
oder
per E-Mail:
oder persönlich in der
Branddirektion
Hüttenstr. 68
Zimmer 314
abgegeben werden. Der staatliche Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt dann eine Luftbildauswertung durch. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Folgende Angaben, bzw. Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:
- Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer
- Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung
- Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
- Geplanter Baubeginn
- DIN-A4 Kartenausschnitt, dreifach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der "Deutschen Grundkarte" im Maßstab 1 : 5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist. Das Kartenmaterial kann beim
Vermessungs- und Katasteramt, Brinkmannstr. 5, Zimmer 1 erworben werden.

