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Notfallvorsorge

Nicht alles kann durch den Staat abschließend geregelt werden. Der Staat bietet aber jeder Bürgerin und jedem Bürger an, sich mit geringem persönlichen Aufwand in der Selbsthilfe zu schulen.
Dazu gehört zum Beispiel, Erste-Hilfe-Seminare bei den
Hilfsorganisationen. Aber auch im häuslichen Bereich kann für den Notfall vorgesorgt werden. Die Bevorratung lebensnotwendiger Bedarfsgegenstände ist eine Möglichkeit. Um sich ausreichend zu informieren, haben Sie Gelegenheit, kostenlos eine
Informationsschrift anzufordern.

Schutzbekleidung

Die Frage nach Sinn und Zweck persönlicher Schutzausrüstung wird von den Fachleuten kontrovers diskutiert. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass persönliche Schutzkleidung immer nur für einen begrenzten Zeitraum Schutz bieten kann. Dabei ist es aber auch von Bedeutung zu wissen, vor was man sich schützen will.

Weder Feuerwehr noch der Katastrophenschutz verkaufen allerdings Schutzmasken oder spezielle Schutzkleidung.

Sollten Sie dennnoch am Erwerb von Masken oder Schutzkleidung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer
IHK Düsseldorf. Dort erhalten Sie im Servicecenter unter der Telefonnummer 0211.3557-123 Händlernachweise.

Feuerwehr und Katastrophenschutz sind aus Gründen des Wettbewerbs nicht befugt, einzelne Lieferanten zu nennen.


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21. Mai 2012 | 23:36 Uhr

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