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Zivilschutz / Zivile Verteidigung

Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 und dem Ende der Konfrontation zwischen den Machtblöcken glaubte man für einige Jahre, dass Planungen und Vorbereitungen des Zivilschutzes bzw. der Zivilen Verteidigung überflüssig geworden seien. Selbst der Bürgerkrieg in Jugoslawien und Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der NATO oder UNO führten seinerzeit nicht dazu, diesen Standpunkt neu zu überdenken.

Erst die Terroranschläge zu Beginn dieses Jahrtausends, besonders der vom 11. September 2001, machten plötzlich deutlich, wie verwundbar unsere hochtechnisierte Gesellschaft tatsächlich ist. Schon die aus einem solchen Ereignis resultierende mögliche Erklärung des Bündnisfalles, als geringste Eskalationsstufe, kann unter Umständen Auswirkungen auf unsere täglichen Lebensgewohnheiten haben.

So ist im Rahmen der Zivilen Verteidigung eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar, die durch die Bundesregierung angeordnet werden können. Zu nennen sind z.B. Ernährungs-, Wirtschafts-, Trinkwasser- oder auch die Telekommunikationssicherstellung. Diese Bereiche können zur Aufrechterhaltung der Versorgung der in Deutschland lebenden Menschen bewirtschaftet, das heißt rationiert bzw. im Zugang eingeschränkt werden.

Der Aufgabenbereich des Zivilschutzes befasst sich unter anderem mit der Warnung der Bevölkerung, dem Schutzraumbau, dem Selbstschutz, dem Kulturgutschutz, dem Gesundheitsschutz und mit dem bundesfinanzierten Anteil des Katastrophenschutzes.

Warnung der Bevölkerung

Nach 1990 wurden die technisch veralteten und kostenintensiven Zivilschutzsirenen, die für die Zwecke des Luftschutzes durch den Bund unterhalten wurden, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums demontiert. Auch in Düsseldorf wurden die alten Sirenen, bis auf wenige Standorte, die der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr dienen, bis 1995 abgebaut. Die Warnaufgaben sollten stattdessen mit mobilen Warneinrichtungen erfüllt werden. Erkenntnisse aus größeren Schadensereignissen in den späten neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts zwangen zu einem Umdenken. Die im Jahre 1999 begonnene Planung für ein neues Sirenenwarnsystem wird mit der Fertigstellung 2010 vorerst abgeschlossen.

Damit sind im gesamten Stadtgebiet 72 Sirenenstandorte betriebsbereit errichtet. In den vergangenen Jahren wurden insgesamt über 1.500.000 Euro investiert. Zurzeit sind über 90 Prozent des bebauten Stadtgebietes mit ortsfesten Sirenen beschallt. Dadurch können beinahe alle Düsseldorfer Bürger umittelbar erreicht werden. Nicht nur über das Sirenenwarnsystem werden die Bürger gewarnt, sondern auch durch Warnfahrzeuge, die in den entsprechenden Stadtgebieten aufgestellt werden. In Medien wie dem lokalen Radiosender Antenne Düsseldorf, dem Fernsehsender WDR oder der Facebook-Seite der Feuerwehr Düsseldorf werden Bürger umfassend informiert.

Schutzräume

Die Notwendigkeit, Schutzbauwerke zu unterhalten, wurde in den vergangenen 20 Jahren seit der deutschen Einigung im Jahre 1990 vor allem aus der Politik immer wieder kritisch hinterfragt. Letzlich führten diese Überlegungen zu der Entscheidung, die Schutzbauwerke aufzugeben. Nach der Ausmusterung der beiden Hochbunker "Am Bermeshau 2" und "Aachenerstraße 39" stehen in Düsseldorf nur noch fünf Schutzbauwerke zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um sogenannte Mehrzweckanlagen (MZA). MZA sind Tiefgaragen, die in den unteren Parkdecks als Schutzbauwerke baulich ausgerüstet sind. Insgesamt stehen in Düsseldorf 10.815 Schutzplätze zur Verfügung.

U-Bahnanlagen sind in Düsseldorf nicht als Schutzbauwerke zu nutzen, da sie baulich nicht geeignet sind.
Die Anzahl der Schutzplätze steht in einem Missverhältnis zur Anzahl der Einwohner. Dies ist leider nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in allen anderen Städten Deutschlands der Fall.


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21. Mai 2012 | 23:36 Uhr

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