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Elektronische Anträge - Schritt-für-Schritt

Elektronische Anträge bieten angemeldeten Personen eine Fülle an zusätzlichen Funktionen für eine sichere elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Die bei der Anmeldung hinterlegten Daten stehen Ihnen für alle elektronischen Formulare zur Verfügung. Diese werden automatisch in das jeweilige Formular eingespielt; Doppeleingaben entfallen somit.

Sie haben die Möglichkeit unter Verwendung eines Signatur-Assistenten eine sichere Kommunikation mit der Stadtverwaltung zur Übertragung der Daten aufzubauen.

Sichere Kommunikation bedeutet:

  • Authentizität
    • Der Absender eines Dokumentes (z.B. Antragsteller) muss eindeutig identifizierbar sein.
    • Dies wird durch eine Signaturkarte sicher gestellt.
  • Integrität
    • Informationen müssen den Empfänger (die Behörde) unverändert erreichen.
    • Dies wird ebenfalls durch eine Signaturkarte oder ein Softwarezertifkat sicher gestellt.
  • Vertraulichkeit
    • Ihre Daten müssen vor unzulässigen Zugriffen geschützt werden.
    • Dies wird durch Verschlüsselung sicher gestellt.

Sichere Kommunikation mit Signaturkarte oder Softwarezertifikat

Der elektronische Antragsservice der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt alternativ sowohl die Nutzung einer qualifizierten digitalen Signatur als auch die Nutzung eines Softwarezertifikates zur verschlüsselten Übertragung zur Verfügung. Entweder wird 1. Ihre Signaturkarte angesprochen oder 2. ein wieder verwendbares Softwarezertifikat wird für die verschlüsselte Kommunikation generiert.


1. Signaturkarte mit dem Signatur-Assistenten

Signaturkarte und Lesegerät
Signaturkarte und Lesegerät

Qualität
Die qualifizierte digitale Signatur ersetzt laut Signaturgesetz die bisherige eigenhändige Unterschrift. Nur diese Signatur bietet alle oben aufgeführten Sicherheiten.

Kosten
Es entstehen Kosten für die Signaturkarte und ein Lesegerät. Diese können über sogenannte "Trust Center" erworben werden. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren, beispielsweise die Kosten einer Gewerbeanmeldung.

Mit dem Signatur-Assistenten wird auf Ihre Signaturkarte zugegriffen. Damit werden Ihre Anmeldungsdaten geschützt, das Formular signiert und elektronisch unterschrieben.

Anschließend stellt der Signatur-Assistent eine verschlüsselte und sichere Verbindung zur Verwaltung her. Am Ende des Signaturprozesses erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen abspeichern und ausdrucken können. Diese dient als rechtssicherer Nachweis, dass der Antrag abgesendet wurde. Von dem jeweiligen städtischen Fachamt, in dem das Online-Formular eingegangen ist, erhalten Sie eine zusätzliche Empfangsbestätigung.

Weiterführende Hinweise und Bezugsquellen zum Thema elektronische Signatur stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung.



2. Softwarezertifikat mit dem Signatur-Assistenten

Softwarezertifikat
Zertifikats-Beispiel

Qualität
Die Authentizität kann mit Softwarezertifikaten nicht sichergestellt werden. Nach dem Signaturgesetz ist eine digitale Unterschrift damit nicht möglich. Softwarezertifikate bieten jedoch Integrität und Vertraulichkeit .

Kosten
Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt für elektronische Anträge einen kostenlosen Signatur-Assistenten zur Verfügung. Es fallen jedoch Verwaltungsgebühren an, beispielsweise die Kosten einer Gewerbeanmeldung.

Mit dem Signatur-Assistenten wird eine verschlüsselte und sichere Verbindung zur Landeshauptstadt Düsseldorf hergestellt. Bei der Anmeldung wird für Ihr Pofil ein Softwarezertifkat erstellt. Dieses wird später bei der verschlüsselten Übertragung wieder herangezogen.

Das Softwarezertifkat ist nach deutschem Recht der Signaturkarte nicht gleichgestellt und kann nicht als elektronische Unterschrift verwendet werden.

Über diesen elektronischen Weg kann der Antrag jedoch schneller bearbeitet werden, da die Daten bei der Verwaltung sofort in elektronischer Form vorliegen. Die nach Deutschem Recht erforderliche unterschriebene Version des ausgedruckten Formulars kann nachgereicht werden. Es wird darüber hinaus zukünftig einige Online-Anträge geben, die keine elektronische Unterschrift benötigen. Bei diesen reicht die Nutzung des Softwarezertifikates aus.

Am Ende des Signaturprozesses erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen abspeichern und ausdrucken können. Diese dient als rechtssicherer Nachweis, dass der Antrag abgesendet wurde. Vom jeweiligen städtischen Fachamt, bei dem das Online-Formular eingegangen ist, erhalten Sie eine zusätzliche Empfangsbestätigung.

Weiterführende Hinweise zum Thema elektronische Signaturstellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung.



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21. Mai 2012 | 23:43 Uhr

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