Beistandschaft für Eltern
Im Fokus steht das Kind!
Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt: Eine Patchwork-Familie möchte klären, wer wie viel Unterhalt an wen zahlen muss. Ein Kind wechselt seinen Aufenthaltsort von der Mutter zum Vater. Ein Vater will seine Vaterschaft nicht anerkennen.
Wenn es erforderlich ist, vertritt die Beistandschaft Ihr Kind auch vor Gericht. Darüber hinaus berät sie unverheiratete Paare, die das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind wahrnehmen möchten. Im Mittelpunkt stehen im Sinne der Familienförderung dabei immer die Interessen des Kindes.
Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern emotional sehr aufwühlen. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, unterstützt das Jugendamt Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.
Wer kann sich beraten lassen?
- Werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
- Elternteile, bei denen das Kind lebt.
- Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre alt sind.
Vaterschaft- Sorgeerklärung(Hinweis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010)
- Unterhalt
- Beurkundung
weitere Information
| Beistandschaften (Vaterschaftsfeststellungen, Kindesunterhalt, Sorgeerklärungen, Beurkundungen) 3. Etage | |
| Adresse |
Willi-Becker-Allee 7 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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beistandschaft@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-90132 |
| Telefax 0211 | 89-29332 |

Termine für
Beratung & Beurkundung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen individuellen Beratungs-bzw. Beurkundungstermin,
außer mittwochs.


