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Kinder- und Jugendförderung
Grundlage für die Abteilung Jugendförderung ist das SGB VIII und das : dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW; zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes -Kinder und Jugendfördergesetz- ( 3. AG - SGB VIII - KJFöG )
Das Bedeutet die Verantwortung für dieses Arbeitsfeld insbesondere für die §§ 10 - 14
§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
- die Politische und soziale Bildung
- die schulbezogene Sozialarbeit
- die kulturelle Jugendarbeit
- die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit
- die Kinder- und Jugenderholung
- die medienbezogene Jugendarbeit
- die interkulturelle Jugendarbeit
- die geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit
- die internationale Jugendarbeit
Weitere Schwerpunkte in Düsseldorf
- Partizipation
- Qualitätsentwicklung
- Kooperation Jugendhilfe Schule
- Jugendverbandsarbeit
§ 11 Jugendarbeit- § 12 Förderung der Jugendverbände
- § 13 Jugendsozialarbeit
- § 14 Erzieherischer Kinder und Jugendschutz
Formen der Kinder- und Jugendarbeit finden in Kinder- und Jugend- Freizeiteinrichtungen, auf Abenteuerspielplätzen und als mobile Arbeit statt. Grundsätze der Arbeit sind insbesondere Offenheit, Freiwilligkeit und Neutralität gegenüber den Besucherinnen und Besuchern.
Darüber hinaus bildet die Arbeit der Bürgerhäuser einen Schwerpunkt in den Aufgaben der Abteilung.
Was bietet das Jugendamt im Bereich Freizeit an?
EinrichtungenKinder- und Jugendfreizeit- einrichtungen und Abenteuer- spielplätze
- Beratung Jugendberufshilfe, Jugendsozialarbeit
- SchutzErzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Ziele & Aufgabender Kinder- und Jugendarbeit

