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Jugendhilfe im Strafverfahren

Mit 14 Jahren werden junge Menschen strafmündig. Das bedeutet, sie müssen, wenn sie Straftaten begangen haben, mit Reaktionen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen.

Von der Jugendgerichtshilfe kann man sich beraten lassen, wenn man zum Beispiel wissen möchte, was in einem Gerichtsverfahren auf einen zukommen kann. Die Jugendgerichtshilfe kann einem auch sagen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn man den Gesetzesverstoß bereut. Auch wenn Schwierigkeiten durch das Strafverfahren entstanden sind oder wenn man einfach um seine Zukunft besorgt ist, ist die Jugendgerichtshilfe die richtige Ansprechpartnerin für euch.

Die Beratung ist kostenlos und wird jedem Jugendlichen und seiner Familie angeboten, denn die Jugendhilfe im Strafverfahren soll die Jugendlichen während des gesamten Gerichtsverfahrens betreuen.

Kontakt


  • Telefonnummer 0211.89-95111
     


Jugendhilfe im Strafverfahren

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22. Mai 2012 | 23:18 Uhr

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