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Häufige Fragen und Rechtsgrundlagen

Mit der Umweltzone kam die Plakettenpflicht

Seit dem 15. Februar 2009 ist die Düsseldorfer Innenstadt Umweltzone. In ihr gelten Beschränkungen für den Autoverkehr. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Schadstoffplakette (auch Feinstaubplakette genannt) einfahren. Für Fahrzeuge mit sehr hohem Schadstoffausstoß bestehen Fahrverbote.

Die Umweltzone musste eingerichtet werden, weil Untersuchungen der Luftschadstoffe ergeben haben, dass in der Düsseldorfer Innenstadt großflächig EU-Grenzwerte überschritten werden. Ein wesentlicher Verursacher der Luftbelastung ist der Fahrzeugverkehr.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 22. BImSchV bilden die Grundlage für den Luftreinhalteplan, der durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellt wurde. Auf der Grundlage des Luftreinhalteplanes wurde die Düsseldorfer Umweltzone eingerichtet, um die Qualität der Luft zu verbessern und mögliche Gesundheitsgefahren für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Die Kennzeichnungsverordnung regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten. Hier wird festgelegt, welche Plakette die einzelnen Fahrzeuge erhalten können.

Weitere Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf geregelt sowie im Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Umweltzone finden Sie hier.

Die Düsseldorfer Umweltzone
Die Umweltzone in Düsseldorf

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22. Mai 2012 | 23:38 Uhr

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