Umweltzone der Landeshauptstadt Düsseldorf

Die Umweltzone
Seit dem 15.09.2009 ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet. Seitdem die zweite Stufe des Luftreinhalteplans am 01.03.2011 in Kraft getreten ist, dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner oder gelber Feinstaubplakette in das innerstädtische Gebiet einfahren. Wer ohne oder mit einer roten Plakette einfährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wo befindet sich die Umweltzone?
Der gesamte innerstädtische Bereich liegt innerhalb der Umweltzone. Sie wird von Durchgangsstraßen begrenzt, die selbst aber nicht Teil der Umweltzone sind. Hier finden Sie auch eine Karte der Umweltzone zum Download. weiter

Plaketten und Zuordnungen der Fahrzeuge
Welche Plaketten gibt es und wo? Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an? weiter

Ausnahmeregelungen
Nicht alle Fahrzeuge unterliegen der Plakettenpflicht, und in manchen Fällen können Ausnahmegenehmigungen für notwendige Fahrten in die Umweltzone erteilt werden. weiter

Häufige Fragen und Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zur Umweltzone. Außerdem werden die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet. weiter

