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Düsseldorfer Gutachten

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Da wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung kriminalpräventiver Programme in Deutschland kaum vorhanden waren, hat der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Februar 2001 ein Gutachten zur Wirkungsforschung initiiert. Dieses Gutachten, mit dem die Landeshauptstadt Düsseldorf einen neuen strategischen Weg in der kommunalen Kriminalprävention beschritt, liegt seit Juni 2002 vor. Die Erkenntnisse des "Düsseldorfer Gutachtens" (2,43 MB) und der daraus entwickelten Leitlinien wirkungsorientierter Kriminalprävention lassen eine erste Prognose über die Wirksamkeit geplanter Projekte zu.


"Besser ist es, den Verbrechen vorzubeugen als sie zu bestrafen. Aber die bis jetzt angewandten Mittel sind meistens falsch und dem erstrebten Ziel zuwider"

Cesare Bonesana Marquis di Beccaria
1738 — 1794, Italienischer Jurist und Kriminologe


Gerade nach spektakulären Gewalttaten besteht die Neigung zu Aktionen, die zwar schnell realisiert werden können, aber nicht nachhaltig genug wirken und dementsprechend kein vernünftiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag erkennen lassen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die beschränkten Finanzmittel für solche Aktionen nur für diejenigen Projekte und Aktionen eingesetzt werden, die auch eine messbare kriminalpräventive Wirkung entfalten. Denn: Nicht alles, was gut gemeint ist und eventuell auch viel Geld kostet, zeigt langfristig die gewünschte Wirkung.



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22. Mai 2012 | 23:51 Uhr

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