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Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung

2012-04-05T14:26:44+00:00 TMP_00000 Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung

(aus besonderem Anlass)

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Person des Antragstellers
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung
  • Größe des Saales oder Festzeltes
  • Art der Getränke
  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Soweit alle Unterlagen vorliegen, kann die Genehmigung teilweise sofort erfolgen.

Was ist zu bezahlen?

Der Gebührenrahmen liegen zwischen 25,00 und 200,00 Euro.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-93263, 89-93264, 89-95004, 89-23206
E-Mail gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten
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23. Mai 2012 | 12:04 Uhr

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