Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung
(aus besonderem Anlass)
Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.
Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Person des Antragstellers
- Art, Ort und Datum der Veranstaltung
- Größe des Saales oder Festzeltes
- Art der Getränke
- Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Soweit alle Unterlagen vorliegen, kann die Genehmigung teilweise sofort erfolgen.
Was ist zu bezahlen?
Der Gebührenrahmen liegen zwischen 25,00 und 200,00 Euro.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-93263, 89-93264, 89-95004, 89-23206 |
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gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |
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