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Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte

2011-06-22T18:21:20+00:00 TMP_00000 Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Hierfür ist eine sogenannte Aufstellererlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    (Düsseldorf: Amtsgericht, Werdener Straße 1)
    Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn
    (Zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
  • Bei juristischen Personen z.B. AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine:
    Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Sobald neben den einzureichenden Unterlagen auch die seitens des Ordnungsamtes extern angeforderten Stellungnahmen vorliegen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen.

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch unter 0211.89-93262 erfragt werden. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 1.800 Euro.

Bitte beachten Sie: Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetsheitsbestätigung beantragt werden (§ 33 c der Gewerbeordnung).

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-93262
Telefax 0211 89-29106
E-Mail gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
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