Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Hierfür ist eine sogenannte Aufstellererlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen. - Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
(Düsseldorf: Amtsgericht, Werdener Straße 1)
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen. - Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn
(Zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt. - Bei juristischen Personen z.B. AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine:
Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung - Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Sobald neben den einzureichenden Unterlagen auch die seitens des Ordnungsamtes extern angeforderten Stellungnahmen vorliegen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen.
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch unter 0211.89-93262 erfragt werden. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 1.800 Euro.
Bitte beachten Sie: Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetsheitsbestätigung beantragt werden (§ 33 c der Gewerbeordnung).

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93262 |
| Telefax 0211 | 89-29106 |
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gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de |
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