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Auskünfte über Gewerbetreibende

2012-02-28T16:43:01+00:00 99000325 Auskünfte über Gewerbetreibende

Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. (Runderlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 30.11.1995 - 432-62.0-9/95).

Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um das sogenannte gewerbliche Führungszeugnis, welches Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Gewerbezentralregister.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Nachweis des rechtlichen Interesses

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei Posteingang in der Regel 1 Woche.

Was ist zu bezahlen?

Ausfertigungen von Zweitschriften 10 Euro
Auskunftsersuchen, bei dem kein
Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte
20 Euro
Auskunftsersuchen, bei dem ein
Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte
20 Euro
Durchführung von Außendienstermittlungen
zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen
gemäß Ziffer 2 und 3
40 Euro

Die Gebühren werden Ihnen unter Angabe einer Buchungsstelle in Rechnung gestellt.

Die Gebühren wurden festgesetzt nach den §§ 2 Absatz 2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit der Tarifstelle 12.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung (5 bis 40 Euro).

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-94488, 89-93712, 89-93710, 89-93226, 89-93732, 89-93734, 89-93709
Telefax 0211 89-33799
E-Mail gewerbemeldestelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
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Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten
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23. Mai 2012 | 12:08 Uhr

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