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Erlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung

2011-08-18T17:42:32+00:00 TMP_00000 Erlaubnisse nach § 34, § 34 c Gewerbeordnung

Immobilienmakler, Darlehens- oder Kapitalanlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer und Pfandleiher

Wenn Sie in einem dieser Bereiche tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG ) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen ist. Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH Antragstellerin.

Bei juristischen Personen (z.B., GmbH, AG) muss die Gesellschaft selbst den Antrag stellen. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck beizufügen.

Voraussetzungen

Für das Antragsverfahren und zur Erteilung der Erlaubnis ist kein Qualifikationsnachweis erforderlich. Notwendig ist jedoch der Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Diese ist in der Regel gegeben, wenn die unten aufgeführten Unterlagen vollständig und ohne hinderliche Einträge vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0") für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en).
    Bei juristischen Personen ist dieser Nachweis für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen. Diesen erhalten Sie bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde
  • Nachweis über die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges (Belegart 9) zur Vorlage beim Ordnungsamt für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en). Diesen erhalten Sie bei dem für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt.
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller.
    Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen sowie für alle von den vertretungsberechtigten Personen außerdem vertretenen Gesellschaften
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse für alle zuvor genannten Personen sowie für die von diesen Personen außerdem vertretenen Gesellschaften
  • Mietvertrag über eine Betriebsstätte in Düsseldorf
  • Bestätigung des Insolvenzgerichts des zuständigen Amtsgerichts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Ausgefülltes Anzeigeformular für eine Gewerbetätigkeit nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • Vollständiger beurkundeter und beglaubigter Gesellschaftsvertrag (1 Kopie für die Verwaltungsakte) bei Personengesellschaften und juristischen Personen
  • Mitarbeitervertrag (1 Kopie für die Verwaltungsakte) bei als Handelsvertreterinnen/ Handelsvertreter im Sinne des § 84 Handelsgesetzbuch (HGB) tätigen Gewerbetreibenden
  • Handelsregisterauszug (neuester Stand) bei bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • Bei Erlaubnissen für das Pfandleihergewerbe benötigen Sie zusätzlich: Vermögens-/Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von minimal 250.000 Euro sowie Versicherungsnachweis

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Annahme und Bearbeitung des Antrages erfolgt, wenn alle Unterlagen persönlich und vollständig vorgelegt werden.

Für juristische Personen in Gründung ist der Antrag nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und vor Beantragung der Eintragung in das Handelsregister zu stellen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

im Regelfall 4 bis 6 Wochen

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühren liegen zwischen 100 und 3500 Euro (Gebührenrahmen nach § 34, 34c Gewerbeordnung).

Folgende Tätigkeitsbereiche sind erlaubnispflichtig:

Vermittlung von

  • Grundstücke (§ 34c Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung)
  • grundstücksgleiche Rechte (§ 34c Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung)
  • Wohnräume (§34c Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung)
  • gewerbliche Räume (§34c Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung)
  • Darlehen (§ 34c Absatz 1 Nummer 1a Gewerbeordnung)
  • Investmentvermittlung (§ 34c Absatz 1 Nummer 2 Gewerbeordnung)
  • Anlageberatung (§ 34c Absatz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung)
  • Bauträgertätigkeiten (§ 34c Absatz 1 Nummer 4a Gewerbeordnung)
  • Baubetreuung (§ 34c Absatz 1 Nummer 4b Gewerbeordnung)
  • Pfandleihgewerbe (§ 34 Gewerbeordnung)


Gebühren für die Bereiche Euro
Grundstücke
grundstücksgleiche Rechte
Wohnräume
gewerbliche Räume
Bauträgertätigkeit/Baubetreuung
750,00
Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen
1.200,00
Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke - nur in Verbindung mit der Vermittlung von Darlehensverträgen 200,00
Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen, die vertragsgemäß durch Grundpfandrechte gesichert werden
(nur in Verbindung mit § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO)
200,00
Investmentvermittlung 1.200,00
Anlageberatung 650,00
Pfandleihgewerbe 750,00


Ergänzend zum Regelfall erhöhen sich die Gebühren Euro
bei juristischen Personen aufgrund des Bearbeitungsaufwands einmalig 100,00
bei Wohnortwechsel innerhalb der letzten 5 Jahre 50,00
bei Auswertung von Vollstreckungsschulden (ehemaligen oder laufenden Insolvenzverfahren, strafrechtlichen Verfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren) 100,00


Erlaubnisgebühr bei Umwandlung nach dem UmwG Euro
nur bei unveränderten gesetzlichen Vertretern und gleichem Erlaubnisumfang 100,00

Wird ein Antrag, von der antragstellenden Person zurückgenommen oder in seinem Unfang vermindert, so sind 75 Prozent der vorgesehenen Gebühr zu zahlen.

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-95008, 89-23223, 89-93269
Telefax 0211 89-29188
E-Mail makler.ordnungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
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Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten
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