Informationen zum Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutzgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.
Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betrieberin oder der Betreiber insbesondere in Gaststätten.
Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen können in den genannten Einrichtungen abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
Umfangreiche Erläuterungen zur Thematik und den Ausnahmemöglichkeiten bietet das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite.
Fühlen Sie sich durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot in Gaststätten belästigt?
Wenden Sie sich bitte an den oder die Sachbearbeitung für den entsprechenden Stadtbezirk.

