Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Preisangaben-Verordnung

Überwachung der Preisangaben

Gewerbsmäßige Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, die Endpreise einschließlich aller anfallenden Preisbestandteile anzugeben. Nach dem Prinzip der Preisklarheit und Preiswahrheit ist der Preis so kenntlich zu machen, dass der Verbraucher ohne zusätzlichen Aufwand erkennen kann, wie hoch das für die angebotene Ware bzw. Dienstleistung zu entrichtende Entgelt ist.

Für die Ahndung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung ist das Ordnungsamt zuständig.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre zur Preisangabe herausgegeben, der Sie bei Bedarf alle Einzelheiten und auch Ausnahmen entnehmen können. Durchblick bei der Preisauszeichnung



Erteilung einer Reisegewerbekarte
Adresse Worringer Straße 111
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail makler.ordnungsamt@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-93213
Telefax 0211 89-29188
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

23. Mai 2012 | 12:14 Uhr

Mi
27°
Details Do
26°
Details Fr
22°
Details