DJ-Team - Infos für Eltern
Was darf mein Kind überhaupt?
Wissen Sie, was Ihr Kind laut Jugendschutzgesetz darf?
Ab welchem Alter es was darf?
Haben Sie sich schon einmal mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beschäftigt, oder wissen Sie "nur" aus dem Bauch heraus, was Ihr Sohn oder Ihre Tochter darf bzw. was sie ihm oder ihr erlauben können?
Sollte letzteres der Fall sein, können wir hier hoffentlich etwas Licht ins dunkle Paragraphendickicht bringen. Schmökern Sie doch einfach erst einmal ein bißchen im Jugendschutzgesetz herum...
Da wir es Ihnen nicht schwerer machen wollen als Ihren Kindern (auf ihrer eigenen Internetseite), finden Sie hier eine
graphische Darstellung, welche die einzelnen Bestimmungen sehr übersichtlich darstellt.
Wo wird das DJ-Team tätig?
Wir können bei Verstößen lediglich dort tätig werden, wo sich Ihre Kinder in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem gibt es Vorschriften, die Verbote für Ihre Kinder aufheben, sofern Sie oder eine erziehungsbeauftragte Person diese begleiten. Nähere Angaben hierzu liefert auch unser oben stehender Flyer.
So, nun können Sie mit einem kleinen Spielchen etwas entspannen, wenn Sie mögen...
Sofern Sie bis hierhin aufmerksam gelesen haben, treten Sie mit dem sog. Jugendschutztrainer, zu finden auf der Seite www.polizei-beratung.de, doch einmal in Wissenskonkurrenz zu Ihren Kindern; die haben nämlich dasselbe Spiel auf ihrer Seite. Viel Spaß dabei...
Wann und in welchem Umfang wird das DJ-Team tätig?
Wir werden immer dann tätig, wenn uns Beschwerden vorliegen oder wenn wir selber oder unsere Kollegen Missstände erkennen. Aber wir ersetzen durch unsere Maßnahmen nicht Ihren Erziehungsauftrag!
Wir versuchen, Ihre Kinder in der Öffentlichkeit vor den im Jugendschutzgesetz aufgeführten Gefahren zu schützen. Wundern Sie sich daher bitte nicht, wenn wir Sie mitten in der Nacht anrufen und bitten, Ihre Tochter/Ihren Sohn aus der Altstadt abzuholen, da der Aufenthalt in Gaststätten u.ä. für Ihr Kind noch nicht erlaubt ist. Oder wenn Sie ein Anschreiben erhalten, in dem wir Sie informieren, dass Ihr minderjähriges Kind beim Rauchen "erwischt" wurde. Damit erschöpfen sich jedoch unsere "erzieherischen" Aufgaben.
Was dann folgt, sind rein repressive Maßnahmen, d.h. wir leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gewerbetreibende, aber u.U. auch gegen Eltern oder erziehungsbeauftragte Personen ein, die gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
Nachfolgend finden Sie einige - wie wir meinen - interessante Links zum Thema Jugendschutz/Jugendarbeit:
Arbeitsgemeinschaft Kinder u. Jugendschutz NRW e.V.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendschutz.net
Des weiteren steht Ihnen die Problemberatung des Jugendamtes unter der Rufnummer 89-92400 zur Verfügung. Oder Sie besuchen die Internetseite des Jugendamtes.


