Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

DJ-Team - Informationen für Gewerbetreibende

Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen sind kein Bagatelldelikt!

Sie riskieren damit hohe Geldbußen und unter Umständen den Verlust Ihrer Konzession bzw. eine Gewerbeuntersagung! In einigen Bereichen machen Sie sich sogar strafbar!

Super Einleitung, oder?
Um Ihnen diese -zugegebenermaßen- nicht ganz einfache Arbeit des Jugendschutzes zumindest theoretisch näher zu bringen, haben wir für Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt:

Machen Sie sich einmal in Ruhe mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vertraut. Auch wenn es schwerfällt, so schwierig ist der Gesetzestext auch nicht. Darüber hinaus haben wir für Sie noch eine farblich abgestufte Darstellung der Jugendschutzbestimmungen in tabellarischer Form.

Gerade an Gaststättenbetreiber und Gewerbetreibende, die Alkohol und Tabakwaren verkaufen, werden einige Anforderungen gestellt. Die heutigen Jugendlichen stellen sich leider nicht mit ihrem Alter vor; womit wir auch schon beim Hauptproblem wären:

Wer ist wie alt?!?

Letztendlich sind Sie und Ihre Angestellten in der Verantwortung, festzustellen, ob sie überhaupt alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren (hierzu zählen ggf. auch Wasserpfeifen) an die jungen Gäste verkaufen dürfen. Daher: Lieber einmal mehr nach dem Alter fragen und sich den Ausweis zeigen lassen, als dass wir, das DJ-Team, uns den Ausweis zeigen lassen und einen Verstoß feststellen.

Den Aushang zum Thema "Gemeinsam gegen Alkohol- und Nikotinmißbrauch" werden viele vielleicht kennen. Sie dürfen ihn sich gerne ausdrucken und in Ihrem Geschäft aufhängen oder erneuern.

Aber nicht nur die Gaststättenbetreiber haben Pflichten im Bereich des Jugendschutzes. Auch diejenigen Geschäftsinhaber, die DVDs, Videokassetten, Videospiele etc. verkaufen/verleihen oder Spielautomaten bereitstellen.
Hier hält das Jugendschutzgesetz ebenfalls eine Fülle von Vorschriften bereit, die eingehalten werden müssen. Das Problem bleibt in jedem Fall dasselbe: das Alter des Kindes oder des Jugendlichen einordnen zu müssen. Denn auch der Verkauf bzw. Verleih von Filmen oder Computerspielen oder das Spielen an Spielautomaten ist durch den Gesetzgeber mit Altersbeschränkungen versehen worden. Daher auch hier der Hinweis:
Lieber einmal mehr nach dem Alter fragen und sich den Ausweis zeigen lassen, als dass wir, das DJ-Team, uns den Ausweis zeigen lassen und einen Verstoß feststellen.

Sollten Sie als Gewerbetreibender hier nicht ausdrücklich angesprochen worden sein und vielleicht die Tendenz verspüren, sich genüßlich zurückzulehnen... überlegen Sie einmal, ob nicht auch Sie von den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes berührt werden. Vielleicht durch das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Kinderarbeitsschutzverordnung ?

Zum Guten Schluß einige interessante Links zum Thema:
Arbeitsgemeinschaft Kinder u. Jugendschutz NRW. e.V.
Jugendschutz.net
Bezirksregierung Düsseldorf zuständig für Kinder- und Jugendarbeit
Polizei-Beratung (hier: der Jugendschutztrainer)


Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

23. Mai 2012 | 12:17 Uhr

Mi
27°
Details Do
26°
Details Fr
22°
Details