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Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung Speisen und Getränke anbieten zu dürfen.

Antragstellung

Der Antrag kann mit Hilfe eines Antragsformulars oder formlos schriftlich gestellt werden. Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Person des Antragstellers,
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung,
  • Größe des Saales oder Festzeltes,
  • Art der Speisen und Getränke,
  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung

Für Anfragen oder eine persönliche Antragstellung steht die zuständige Sachbearbeitung aus dem Bereich Gaststätten zur Verfügung.

Gebühren

Die Gebühren auf Grundlage des § 12 Gaststättengesetz (GastG) betragen 25 bis 800 EUR.
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23. Mai 2012 | 12:21 Uhr

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