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Rechtliche Informationen zum Grillen

Bei hochsommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen längeren Aufenthalt im Freien wird zunehmend das Grillen zur geselligen Freizeitgestaltung genutzt.
Hierbei sollten jedoch einige Punkte beachtet werden, um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden.

Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes ist das Grillen generell zulässig, wenn es gelegentlich und zeitlich begrenzt erfolgt. Eine übermäßige Belastung der Nachbarn durch Rauch und Gerüche ist zu vermeiden.

Vorsichtshalber sollten Sie auch in bestehende Mietverträge oder Hausordnungen schauen, da dort durchaus strengere Regeln oder gar ein Grillverbot, z.B. auf Balkonen, enthalten sein können.

Noch ein Tipp!

Schon um gesundheitliche Beeinträchtigungen des Grillgutes durch in die Glut tropfendes und verbrennendes Fett zu vermeiden, sollten Aluschalen oder andere geeignete Mittel verwendet werden, die abtropfendes Fett auffangen. Auch werden hierdurch in erheblichem Maße Rauch- und Geruchsbelästigungen reduziert.

Bei der Beachtung dieser Punkte dürfte einer gemütlichen Grillparty ohne nachbarschaftlichen Ärger nichts mehr im Wege stehen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf einem Hinweisblatt der Feuerwehr als auch in einer Übersicht über die Grillplätzen in Düsseldorfer Anlagen.

Entgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Mißständen, Bearbeitung von Anzeigen:
bei Lärm- und Geruchsbelästigungen
Adresse Worringer Straße 111
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
Telefon 0211 89-93273
Telefax 0211 89-29226
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
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23. Mai 2012 | 12:23 Uhr

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