Jagdangelegenheiten
Jägerprüfung
Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung. Die allgemeine Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheins ist bei der Jagdbehörde abzulegen. weiter
Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung
Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. weiter

