Tombola/Lotteriegenehmigungen
Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung stattfinden soll? In diesem Fall ist erforderlich diese anzumelden.
Voraussetzungen
- Das Spielkaptial übersteigt den Wert von 40.000 Euro nicht
- die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Stadtgebiet Düsseldorf hinaus
- der Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreise der Lose) vorsieht
- der Losverkauf die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet und
- keine Prämien - oder Schlußziehungen vorgesehen sind
Die Anzeige ist 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt Düsseldorf zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss enthalten:
- Ort der Veranstaltung
- Anzahl der Lose
- Lospreis
- Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)
- Nachweis, dass der Veranstalter gemeinnützig ist bzw. unter den Kreis der Veranstalter gem. Allgemeiner Erlaubnis des Innenministeriums NRW vom 08.01.2008 fällt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
kostenfrei
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93255 |
| Telefax 0211 | 89-29106 |
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schiedsangelegenheiten@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |
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Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |

